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Coronavirus

Aktuell gelten folgende Präventionsmaßnahmen

Stand: 08. November 2021

Einlass

Reservierung ist zwingend erforderlich. Besucher·innen müssen beim Betreten des Gebäudes bis zum Einlass eine FFP2-Maske tragen.

Name und Vorname der Besucher·innen werden beim Einlass abgeglichen und die 2G-Regel überprüft. Falls nicht schon bei der Reservierung angegeben, muss eine Telefonnummer muss beim Einlass bekannt gegeben werden. Bei Besuchergruppen reicht der Name eines Gruppenmitgliedes aus.

Die erhobenen personenbezogenen Daten sind nicht für Dritte einsehbar, werden ausschließlich zum Zwecke des behördlichen Contact-Tracings im Falle einer Covid19-Infektion erhoben, weder gespeichert noch vervielfältigt und nach mind. 28 Tagen nach Abspielen gelöscht. Für diesbzgl. Auskünfte steht der Covid19-Beauftragte der Veranstaltung zur Verfügung.

Für den Einlass ab 19:00 Uhr bitten wir, genügend Zeit und Abstand zu anderen Besucher·innen einzuplanen.

Es gilt kein Mindestabstand.

Es gibt keine zugewiesenen Sitzplätze.

Pausen und Bewirtung

Die Aufführung hat keine Pause. Vor und nach der Aufführung gibt es Getränke und Jause.

Eintrittstest, Impfnachweis oder Genesungsnachweis

Gemäß 2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung - 3. COVID-19-MV ist das Betreten der Spielstätte nur für geimpfte oder genesene (2G-Regel) Besucherinnen und Besucher möglich. Dabei gilt:

  • Geimpft

    Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19

    erfolgte Impfung:
    - Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, oder

    - Impfung ab dem 22. Tag bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (Johnson & Johnson), wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder

    - Impfung (bei Genesenen), sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR-Test bzw. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, oder
    - weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer vorigen Impfung mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen, oder Erstimpfung, sofern ein aktueller PCR-Test vorliegt.

    Aktueller PCR-Test: max. 72 Stunden
    In den Tiroler Screeningstraßen werden kostenlose PCR-Tests angeboten. Anmeldung: tiroltestet
    Auch in Apotheken sind kostenlose PCR-Tests möglich - Infos: hier
    Das Land Tirol kündigt für Nov. ca. 200 PCR-Selbsttestboxen im gesamten Land an

  • Genesen

    ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene SARS-CoV-2-Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

    Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde,

    Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf

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